Impressum

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Richard Hafner
Grabauflösung Hafner
Stridbeckstr. 44
81479 München


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Telefon: +49 176 99 757 600
E-Mail: info@grabaufloesung-hafner.de


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2. Verantwortliche Stelle

Richard Hafner
Grabauflösung Hafner

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen:

 

Richard Hafner
Grabauflösung Hafner
Stridbeckstraße 44
81479 München

 

und dem jeweiligen Auftraggeber über die Demontage, Entfernung, den Abtransport und die Entsorgung von Grabmalen, Grabeinfassungen, Fundamenten und sonstigen Bestandteilen einer Grabstätte sowie über die Räumung und Einebnung von Grabstätten.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

 


2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der beauftragten Arbeiten zustande.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

Angaben zu Mengen, Gewichten, Fundamentgrößen, Entsorgungsmengen und Arbeitsaufwand beruhen auf den bei der Angebotserstellung erkennbaren Verhältnissen. Soweit verdeckte Bauteile oder Untergrundverhältnisse vor Beginn der Arbeiten nicht geprüft werden können, handelt es sich um Schätzwerte.

 


3. Leistungsumfang

Der Auftrag umfasst ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.

Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • Gebühren und Genehmigungen der Friedhofsverwaltung
  • Nicht erkennbare oder ungewöhnlich große Fundamente
  • Verdeckte unterirdische Bauteile
  • Schadstoffhaltige oder gefährliche Materialien
  • Zusätzliche Erdarbeiten
  • Gärtnerische Gestaltung oder Bepflanzung
  • Wiederherstellung angrenzender Wege oder Grabstätten

Der Auftragnehmer darf zur Durchführung des Auftrags geeignete Nachunternehmer einsetzen.

 


4. Berechtigung und Genehmigungen

Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung der Arbeiten sowie zur Verfügung über die zu entfernenden und zu entsorgenden Gegenstände berechtigt zu sein.

Er informiert den Auftragnehmer über Rechte Dritter, Miteigentum, Erbstreitigkeiten, Denkmalschutzauflagen oder sonstige Einschränkungen.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen der Friedhofsverwaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

Der Auftragnehmer kann geeignete Nachweise verlangen und die Arbeiten aussetzen, bis diese vorliegen.

 


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Friedhof
  • Grabnummer
  • Nutzungsberechtigter
  • Vorgaben der Friedhofsverwaltung

Die Grabstätte muss zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sein.

Persönliche Gegenstände, Erinnerungsstücke, Grabschmuck, Laternen oder Vasen, die behalten werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten vollständig zu entfernen.

Mit Beginn der Arbeiten gelten sämtliche noch vorhandenen Gegenstände als zur Entsorgung freigegeben.

Mehrkosten aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung trägt der Auftraggeber.

 


6. Termine und Verzögerungen

Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund von Witterung, Bodenverhältnissen, Friedhofsvorgaben, fehlenden Genehmigungen, höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Über erhebliche Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert.

 


7. Zusatzleistungen und unvorhergesehener Aufwand

Werden während der Arbeiten nicht erkennbare Fundamente, Stahlarmierungen, Betonplatten, Hohlräume, Leitungen oder schadstoffverdächtige Materialien festgestellt, kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen.

Der Auftraggeber wird über notwendige Zusatzarbeiten und die voraussichtlichen Mehrkosten informiert.

Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Auftraggebers und gegebenenfalls nach vollständiger Vorauszahlung ausgeführt.

Nicht vereinbarter Mehraufwand wird gesondert berechnet.

 


8. Umgang mit ausgebauten Gegenständen und Materialien

Alle im Rahmen des Auftrags entfernten Gegenstände und Materialien werden abtransportiert und ordnungsgemäß entsorgt.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Grabmale
  • Grabplatten
  • Fundamente
  • Grabeinfassungen
  • Bepflanzungen
  • Grabschmuck
  • Sonstige Bestandteile der Grabstätte

Gegenstände, die behalten werden sollen, müssen vor Beginn der Arbeiten entfernt werden.

Nach Beginn der Demontage besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Aufbewahrung der entfernten Gegenstände.

Eine zerstörungsfreie Demontage wird nicht geschuldet.

 


9. Entsorgung

Der Auftragnehmer entsorgt sämtliche übernommenen Materialien entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Bekannte oder vermutete gefährliche beziehungsweise schadstoffhaltige Materialien sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

Bei Verdacht auf besondere Materialien kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen und eine gesonderte Untersuchung oder Entsorgung verlangen.

Entstehende Zusatzkosten trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

 


10. Vergütung und Vorauszahlung

Es gilt die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung.

Die Vergütung ist vollständig im Voraus und ohne Abzug zu zahlen.

Erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf Durchführung der Arbeiten.

Ein Ausführungstermin gilt erst nach Zahlungseingang und ausdrücklicher Bestätigung als verbindlich.

Zusatzleistungen und unvorhergesehener Mehraufwand werden gesondert berechnet.

Im Falle einer wirksamen Kündigung oder eines Widerrufs erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 


11. Abnahme und Einebnung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.

Eine einfache, den Vorgaben der Friedhofsverwaltung entsprechende Einebnung der Grabfläche ist Bestandteil der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Nicht geschuldet sind insbesondere:

  • Gärtnerische Gestaltung
  • Bepflanzung
  • Raseneinsaat
  • Bestimmte Bodenqualität
  • Dauerhafte Setzungsfreiheit

Natürliche Bodenbewegungen oder Setzungen stellen keinen Mangel dar.

 


12. Mängel und Haftung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund unrichtiger Angaben des Auftraggebers oder nicht erkennbarer Leitungen, Fundamente oder Hohlräume.

 


13. Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Entsorgungs- und Fremdkosten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn Genehmigungen fehlen, Zweifel an der Berechtigung des Auftraggebers bestehen oder vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

 


14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Hierüber erfolgt eine gesonderte Belehrung.

Wird ein vorzeitiger Leistungsbeginn ausdrücklich verlangt, kann bei einem späteren Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften Wertersatz zu leisten sein.

 


15. Datenschutz und Dokumentation

Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.

Der Auftragnehmer darf vor, während und nach den Arbeiten Fotografien zur Dokumentation des Zustands, der Leistungserbringung und möglicher Schäden anfertigen.

Eine Nutzung dieser Fotos zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich mit gesonderter Einwilligung.

 


16. Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 


17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 


18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: 07/2026