Impressum

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Angaben gemäß § 5 DDG

Richard Hafner
Grabauflösung Hafner
Stridbeckstr. 44
81479 München


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Telefon: +49 176 99 757 600
E-Mail: info@grabaufloesung-hafner.de


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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen:

Richard Hafner
Grabauflösung Hafner
Stridbeckstraße 44
81479 München

und dem jeweiligen Auftraggeber über die Demontage, Entfernung, den Abtransport und die Entsorgung von Grabmalen, Grabeinfassungen, Fundamenten und sonstigen Bestandteilen einer Grabstätte sowie über die Räumung und Einebnung von Grabstätten.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der beauftragten Arbeiten zustande.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

3. Leistungsumfang
Der Auftrag umfasst ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:
• Gebühren und Genehmigungen der Friedhofsverwaltung
• Verdeckte unterirdische Bauteile
• Schadstoffhaltige oder gefährliche Materialien
• Zusätzliche Erdarbeiten
• Gärtnerische Gestaltung oder Bepflanzung
• Wiederherstellung angrenzender Wege oder Grabstätten
Der Auftragnehmer darf zur Durchführung des Auftrags geeignete Nachunternehmer einsetzen.

4. Berechtigung und Genehmigungen
Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung der Arbeiten sowie zur Verfügung über die zu entfernenden und zu entsorgenden Gegenstände berechtigt zu sein.
Er informiert den Auftragnehmer über Rechte Dritter, Miteigentum, Erbstreitigkeiten, Denkmalschutzauflagen oder sonstige Einschränkungen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen der Friedhofsverwaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
Der Auftragnehmer kann geeignete Nachweise verlangen und die Arbeiten aussetzen, bis diese vorliegen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere:
• Friedhof
• Grabnummer
• Nutzungsberechtigter
• Vorgaben der Friedhofsverwaltung
• Rechnungsadresse und Kontaktdaten
Die Grabstätte muss zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sein.
Persönliche Gegenstände, Erinnerungsstücke, Grabschmuck, Laternen oder Vasen, die behalten werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten vollständig zu entfernen.
Mit Beginn der Arbeiten gelten sämtliche noch vorhandenen Gegenstände als zur Entsorgung freigegeben.
Mehrkosten aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung trägt der Auftraggeber.

6. Termine und Verzögerungen
Die beauftragten Arbeiten werden in der Regel innerhalb von 12 Wochen nach Auftragsbestätigung ausgeführt. Voraussetzung hierfür sind das Vorliegen sämtlicher zur Durchführung erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Freigaben.
Bei dem genannten Zeitraum handelt es sich nicht um einen verbindlichen Ausführungstermin, sofern ein solcher nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer in Textform bestätigt wurde.
Verzögerungen aufgrund von Witterung, Bodenverhältnissen, Friedhofsvorgaben, fehlenden oder verspäteten Genehmigungen oder Freigaben, höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verlängern den vorgesehenen Ausführungszeitraum beziehungsweise vereinbarte Fristen angemessen.
Vom Auftraggeber gewünschte Ausführungstermine, Fristen oder sonstige zeitliche Vorgaben müssen dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung in Textform mitgeteilt werden. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil und verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
Nicht in Textform mitgeteilte oder nicht ausdrücklich bestätigte Terminwünsche oder Fristen des Auftraggebers sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Ausführung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Über erhebliche Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert.

7. Zusatzleistungen und unvorhergesehener Aufwand
Werden während der Arbeiten nicht erkennbare Anlagen, Stahlarmierungen, Betonplatten, Hohlräume, Leitungen oder schadstoffverdächtige Materialien festgestellt, kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen.
Der Auftraggeber wird über notwendige Zusatzarbeiten und die voraussichtlichen Mehrkosten informiert.
Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt.
Nicht vereinbarter Mehraufwand wird gesondert berechnet.

8. Umgang mit ausgebauten Gegenständen und Materialien
Alle im Rahmen des Auftrags entfernten Gegenstände und Materialien werden abtransportiert und ordnungsgemäß entsorgt.
Hierzu gehören insbesondere:
• Grabmale
• Grabplatten
• Fundamente
• Grabeinfassungen
• Bepflanzungen
• Grabschmuck
• Sonstige Bestandteile der Grabstätte
Gegenstände, die behalten werden sollen, müssen vor Beginn der Arbeiten entfernt werden. Da der genaue Termin der Arbeiten nicht mitgeteilt werden kann, müssen diese innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist entfernt werden.
Nach Beginn der Demontage besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Aufbewahrung der entfernten Gegenstände.
Eine zerstörungsfreie Demontage wird nicht geschuldet.

9. Entsorgung
Der Auftragnehmer entsorgt sämtliche übernommenen Materialien entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
Bekannte oder vermutete gefährliche beziehungsweise schadstoffhaltige Materialien sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Bei Verdacht auf besondere Materialien kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen und eine gesonderte Untersuchung oder Entsorgung verlangen.
Entstehende Zusatzkosten trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

10. Vergütung und Vorauszahlung
Es gilt die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
Zusatzleistungen und unvorhergesehener Mehraufwand werden gesondert in Rechnung gestellt.
Im Falle einer wirksamen Kündigung oder eines Widerrufs erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Fertigstellung, Abnahme und Einebnung
Nach vollständiger Ausführung der vereinbarten Arbeiten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung mit.
Soweit die Leistung einer Abnahme zugänglich ist, wird der Auftraggeber mit der Fertigstellungsmitteilung aufgefordert, die erbrachten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen, abzunehmen.
Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme und die Abnahmefiktion, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.
Eine persönliche oder gemeinsame Abnahme vor Ort ist nicht erforderlich, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine Einebnung der Grabfläche ist nur dann Bestandteil der vereinbarten Leistung, wenn diese ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.
Ist eine Einebnung vereinbart, erfolgt diese in einfacher Ausführung entsprechend den Vorgaben der Friedhofsverwaltung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich angeboten und vereinbart, insbesondere:
• Gärtnerische Gestaltung
• Bepflanzung
• Raseneinsaat
• Bestimmte Bodenqualität
• Dauerhafte Setzungsfreiheit
Natürliche Bodenbewegungen oder Setzungen stellen keinen Mangel dar.

12. Mängel und Haftung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Mehraufwand oder Verzögerungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers beruhen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder sonstige Folgen aufgrund von Umständen, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar oder mit zumutbarem Aufwand nicht feststellbar waren. Dies gilt insbesondere für:
• verdeckte oder ungewöhnlich ausgeführte Fundamente,
• Stahlarmierungen und sonstige unterirdische Bauteile,
• unbekannte Leitungen, Rohre oder Kabel,
• Hohlräume und besondere Bodenverhältnisse,
• verdeckte Vorschäden an der Grabstätte oder angrenzenden Anlagen,
• nicht erkennbare mangelnde Standfestigkeit benachbarter Grabmale, Einfassungen oder sonstiger Bauteile,
soweit diese Schäden oder Folgen nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen und ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
Für natürliche Bodenbewegungen, Setzungen oder sonstige Veränderungen der Grabfläche nach Abschluss der Arbeiten wird nicht gehaftet, soweit diese nicht auf einer vom Auftragnehmer zu vertretenden mangelhaften Ausführung beruhen.
Für Schäden an benachbarten Grabstätten, Grabmalen, Einfassungen, Wegen oder sonstigen Anlagen haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.
Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.

13. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Entsorgungs- und Fremdkosten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn Genehmigungen fehlen, Zweifel an der Berechtigung des Auftraggebers bestehen oder vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Hierüber erfolgt eine gesonderte Belehrung.
Wird ein vorzeitiger Leistungsbeginn ausdrücklich verlangt, kann bei einem späteren Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften Wertersatz zu leisten sein.

15. Datenschutz und Dokumentation
Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
Der Auftragnehmer darf vor, während und nach den Arbeiten Fotografien zur Dokumentation des Zustands, der Leistungserbringung und möglicher Schäden anfertigen.
Eine Nutzung dieser Fotos zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich mit gesonderter Einwilligung.

16. Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 09/2026

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen.

Datenerfassung auf dieser Website
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber.

2. Verantwortliche Stelle
Richard Hafner
Grabauflösung Hafner
Stridbeckstraße 44
81479 München
info@grabaufloesung-hafner.de

3. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten
Beim Besuch dieser Website werden automatisch Informationen durch den Server erfasst (z. B. Browsertyp, Betriebssystem, Uhrzeit des Zugriffs).

Diese Daten dienen ausschließlich zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs der Website.

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